Wochenbettbetreuung
Das Wochenbett umfasst die ersten 8 Wochen nach der Geburt. In den ersten Tagen nach der Geburt im Krankenhaus werden Mutter und Kind von Hebammen und Krankenschwestern umsorgt.
Sobald Mutter und Kind wieder zuhause sind, können sie weiterhin auf Wunsch regelmäßig von der Hebamme aufgesucht werden. Ich beobachte die natürlichen Rückbildungsvorgänge bei der Mutter und helfe bei leichten Störungen. Ebenso kontrolliere ich das Wohlbefinden des Säuglings und achtet auf das Abheilen des Nabels, das Auftreten einer Neugeborenengelbsucht und Anzeichen beginnender Infektionen (z. B. Soor) oder Erkrankungen.
Von besonderer Bedeutung bei der Wochenbettbetreuung sind die Ernährung des Kindes und seine Entwicklung. Dabei unterstüze ich Sie in allen Fragen rund um das Stillen, aber natürlich auch bei der Ernährung mit künstlicher Säuglingsmilch. Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt ist es für die Eltern wichtig, dass regelmäßig eine kompetente Fachfrau ins Haus kommt, die alle kleinen und großen Fragen beantwortet und den manchmal holprigen Weg des Elternwerdens begleitet.
Auch nach diesen 8 Wochen können noch Schwierigkeiten beim Stillen auftreten und auch dann bin ich als Ihre Hebamme für Sie da.
Wichtige Fragen ergeben sich oft auch beim Beginn der Gabe von Beikost und dem langsamen Abstillen. Wir Hebammen können jede Mutter bestmöglich unterstützen und daher können Sie diese Hilfemöglichkeit auch über die eigentliche Wochenbettzeit hinaus gerne nutzen.
Auch die Wochenbettbetreuung wird von den Krankenkassen übernommen.
Schwangerenberatung und Hilfe bei Beschwerden
Von Beginn der Schwangerschaft ist die Hebamme die Kontaktperson für die schwangere Frau. Telefonisch oder beim Hausbesuch berate ich Sie in allen Fragen der Schwangerschaft und leistet Hilfe bei leichten Beschwerden. Dazu zählen Übelkeit, Erbrechen, Sodbrennen, Kopf- und Rückenschmerzen, genauso wie Ischiasprobleme, Wassereinlagerungen und andere schwangerschaftsbedingte Beschwerden und Erkrankungen.
In Fällen von schwerwiegenden Komplikationen leiste ich Hilfe in Absprache mit Ihrem betreuenden Arzt. Grundsätzlich können die Vorsorgeuntersuchungen auch im Wechsel zwischen Arzt/Ärztin und der Hebamme erfolgen.
Bei folgenden Themen berät Sie die Hebamme:
Alle Leistungen sind Kassenleistungen! |
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Leistungen
Jährlich kommen in Deutschland ca. 650.000 Babys zur Welt. Begrüßt wird jedes dieser Kinder durch die Hände einer Hebamme.
Die Geburtshilfe ist, ebenso wie alle anderen Bereiche der Hebammenarbeit, gesetzlich geregelt. Das Hebammengesetz schreibt von, dass zu jeder Geburt eine Hebamme gerufen werden muss. Basierend auf über 40 Jahren Erfahrungen im Kreißsaal kann ich Sie in allen Bereichen der Vor- und Nachsorge bestens unterstützen:
Während der Schwangerschaft:
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